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NMN-Alternative: Warum Nicotinamid Ribosid in der EU zugelassen ist

Aktualisiert: · 6 Min. Lesezeit · Redaktion Valoris Essentials

Kurz gesagt

NMN (Nicotinamid-Mononukleotid) ist in der EU derzeit nicht als Lebensmittel zugelassen und darf nicht als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden. Nicotinamid-Ribosidchlorid (NR) ist seit 2020 als neuartiges Lebensmittel zugelassen, für Erwachsene bis 300 mg pro Tag. Beide Stoffe sind Vitamin-B3-Verbindungen und gelten als Vorstufen von NAD+.

Ist NMN in Deutschland erlaubt?

Nein, Stand Oktober 2026 nicht. NMN gilt in der EU als neuartiges Lebensmittel („Novel Food“). Das sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. Solche Stoffe brauchen eine Zulassung, bevor sie verkauft werden dürfen. Für NMN liegt diese Zulassung noch nicht vor.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Mai 2026 ein Sicherheitsgutachten zu einem NMN-Produkt veröffentlicht. Das Gutachten ist ein wichtiger Schritt, aber noch keine Zulassung: Die Entscheidung trifft die EU-Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten.

Warum Nicotinamid Ribosid zugelassen ist

Nicotinamid-Ribosidchlorid hat dieses Verfahren bereits abgeschlossen. Die EFSA hat den Stoff 2019 bewertet, seit Januar 2020 steht er in der Unionsliste der zugelassenen neuartigen Lebensmittel (Durchführungsverordnung (EU) 2020/16).

Für Nahrungsergänzungsmittel gilt:

  • Erwachsene, ausgenommen Schwangere und Stillende
  • höchstens 300 mg Nicotinamid-Ribosidchlorid pro Tag
  • Bezeichnung auf dem Etikett: „Nicotinamid-Ribosidchlorid“

NR und NMN im Vergleich

Merkmal Nicotinamid Ribosid (NR) NMN
Chemische Einordnung Nukleosid Nukleotid (NR + Phosphatgruppe)
Stoffgruppe Vitamin-B3-Verbindung Vitamin-B3-Verbindung
Status in der EU zugelassen seit 2020 nicht zugelassen
Höchstmenge in NEM 300 mg pro Tag –
Rechtsgrundlage DVO (EU) 2020/16, 2022/1160 Antrag in Prüfung

Den ausführlichen Vergleich, auch zur Chemie, findest du im Artikel NR vs. NMN.

Worauf du beim Kauf von Nicotinamid Ribosid achten solltest

  1. Deklarierte Form: Auf dem Etikett sollte „Nicotinamid-Ribosidchlorid“ stehen. Das ist die zugelassene Form.
  2. Dosis pro Tagesportion: Mehr als 300 mg pro Tag sind in Nahrungsergänzungsmitteln nicht erlaubt. Produkte mit deutlich höheren Angaben solltest du hinterfragen.
  3. Prüfbericht: Seriöse Anbieter lassen ihre Produkte von unabhängigen Laboren prüfen und zeigen den Bericht.
  4. Zutatenliste: Je kürzer, desto leichter nachvollziehbar.

Wie wir das bei Valoris Essentials umsetzen

Unser Nicotinamid Ribosid enthält 300 mg Nicotinamid-Ribosidchlorid pro Kapsel, also genau die zugelassene Tageshöchstmenge. Die Kapsel besteht aus pflanzlicher HPMC, weitere Zutaten gibt es nicht. Die Charge wurde von AGROLAB LUFA in Kiel geprüft; den Prüfbericht kannst du herunterladen.

Fragen zum Thema

Ist NMN in Deutschland verboten?

NMN ist in der EU ein nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel (Stand Oktober 2026). Es darf deshalb nicht als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr gebracht werden.

Wird NMN bald zugelassen?

Die EFSA hat im Mai 2026 ein Sicherheitsgutachten zu einem NMN-Produkt veröffentlicht. Über die Zulassung entscheidet die EU-Kommission; ein Termin steht nicht fest. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald sich die Rechtslage ändert.

Ist Nicotinamid Ribosid ein Ersatz für NMN?

NR und NMN sind verschiedene Stoffe mit verschiedenem Rechtsstatus. Gemeinsam ist ihnen, dass beide als Vorstufen von NAD+ gelten. Wer in der EU ein zugelassenes Nahrungsergänzungsmittel aus dieser Stoffgruppe sucht, findet es bei Nicotinamid-Ribosidchlorid.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise.

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